- Vermittelt wird der Verkauf Ihrer Ware. Die Form, Art und Weise der Ausstellung und Bewerbung der Ware obliegt ausschließlich MaJa — Tauschboutique.
- Der Verkäufer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass der zur Vermittlung übergebene Gegenstand sein Eigentum ist. Der Verkäufer haftet für sämtliche Schäden, die der der MaJa — Tauschboutique mangels Verfügungsrecht des Verkäufers entstehen. MaJa — Tauschboutique erwirbt an den ihr zur Vermittlung übergebenen Gegenständen keinerlei Eigentumsrechte, sondern übernimmt lediglich die Werbung und den Verkauf der übergebenen Ware für einen Zeitraum von 2 Monaten.
- Nach Ablauf der zweimonatigen Kommissionszeit, verpflichtet sich der Verkäufer, sofern der Gegenstand nicht verkauft wurde, diesen unaufgefordert gegen Rückgabe dieses Auftragsscheines abzuholen. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich und unwiderruflich, dass er bei Nichtabholung innerhalb eines weiteren Monats nach Ende der Kommissionszeit sein Eigentum/Verfügungsrecht an der übergebenen Ware zugunsten MaJa — Tauschboutique aufgibt, welche Ihrerseits dafür keine weiteren Kosten verrechnet. Auf die Bedeutung des Eigentumsverlustes wird gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG und § 864a ABGB besonders hingewiesen.
- Fällige Geldbeträge aus dem Verkaufserlös sind innerhalb eines Jahres ab Auftragsdatum zu beheben.
- Für Waren, die vor dem Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit abgeholt werden, muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Auszahlungspreises verrechnet werden.
- Der Verkaufspreis kann von MaJa — Tauschboutique ohne Rücksprache mit dem Kunden um bis zu 20 % verändert werden.
- MaJa — Tauschboutique haftet nicht für höhere Gewalt, Beschädigungen oder Diebstahl der Waren während der Kommissionszeit. Festgehalten wird, dass eine lückenlose Kontrolle Dritter nicht erfolgen kann.
Eine besondere Verwahrungsart der Kommissionswaren ist ausdrücklich nicht vereinbart; die örtlichen Gegebenheiten hat der Kunde selbst bei Übergabe der Waren augenscheinlich zur Kenntnis genommen.
- Verkäufer und Käufer verzichten im Rahmen der Beauftragung der MaJa — Tauschboutique wechselseitig und in Bezug auf die Vermittlerin ausdrücklich auf jedwede Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes.
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